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   OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.1987 - 12 E 6/87   

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https://dejure.org/1987,22019
OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.1987 - 12 E 6/87 (https://dejure.org/1987,22019)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.03.1987 - 12 E 6/87 (https://dejure.org/1987,22019)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. März 1987 - 12 E 6/87 (https://dejure.org/1987,22019)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2014 - 12 E 992/13

    Streitwert bei teils als Zuschuss und teils als Darlehen gewährter

    Zur vollumfänglichen Berücksichtigung der Darlehenssumme in anderen Förderungsbereichen vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 18. Mai 1985 - 4 TE 3473/94 -, MDR 1996, 321, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 31. März 1987 - 12 E 6/87 -, BBauBl 1987, 536, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 16. August 1977 - II L 32.76 -, DÖV 1977, 797, juris (nur Leitsatz).
  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 4 TE 3473/94

    Streitwert in einem Verfahren um Gewährung eines Sanierungsförderungsdarlehens

    § 13 Abs. 2 ist nach allgemeiner Meinung dann anwendbar, wenn die Geldleistung in das Vermögen des Empfängers übergehen soll, unabhängig davon, ob sie als verlorener Zuschuß oder Darlehen geleistet werden soll (OVG Münster, B. v. 08.01.1980 - 16 B 831/79 - VRspr. 31, 762 für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Darlehen; OVG Koblenz, B. v. 31.03.1987 - 12 E 6/87 - BBauBl. 1987, S. 536 für Aufwendungsdarlehen nach dem Wohnungsbauförderungsrecht; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 26. Aufl., § 13 Rz. 20; Zimmer/ Schmidt, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 15.02.2001 - 3 E 113/00

    Festlegung des Streitwerts; Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens wegen

    Diese Voraussetzung wird in der Rechtsprechung grundsätzlich auch dann bejaht, wenn die Leistung als verlorener Zuschuss oder als Darlehen erfolgen soll (vgl. HessVGH, Beschl. v. 18.5.1995, MDR 1996, 321; OVG NW, Beschl. v. 8.1.1980 - 16 B 831/79; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 31.3.1987 - 12 E 6/87, zitiert nach Juris).
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